Entschuldigungspflicht
Vorgehensweise
Wenn ein Schüler/eine Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen kann, so ist – laut Allgemeiner Schulordnung für die Grundschule- wie folgt vorzugehen:
1. Die Schule benachrichtigen
Die Schule ist unverzüglich von dem Fernbleiben der Schülerin/ des Schülers zu unterrichten. Dies kann durch einen Anruf am ersten Fehltag in der Schule vor Unterrichtsbeginn oder durch eine mündliche oder schriftliche Mitteilung, die ein Mitschüler der Lehrkraft überbringt, geschehen.
2. Bei Rückkehr schriftliche Entschuldigung
Bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind.
Bei längerem Fehlen ärztliche Bescheinigung
Sollte das Kind krankheitsbedingt länger als 3 Schultage dem Unterricht fernbleiben, dann legen die Erziehungsberechtigten der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer anschließend eine ärztliche Bescheinigung vor. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung auch eine ärztliche Bescheinigung bei weniger als 3 Fehltagen fordern.
Vorlagen für Entschuldigungen und Anträge zur Befreiung und Beurlaubung vom Unterrichtericht unter: Wichtige Formulare u. Vorlagen