Arbeitsgemeinschaften
Allgemeines

Über den Pflichtunterricht hinaus werden in diesem Schuljahr wieder Arbeitsgemeinschaften an beiden Schulstandorten angeboten. Die Teilnahme daran ist freiwillig und muss zu Schuljahresbeginn angemeldet werden. Eine Meldung verpflichtet zum regelmäßigen Besuch. Ein Fehlen muss schriftlich entschuldigt werden.
Arbeitsgemeinschaften mit Hygienevorschriften
Im Schuljahr 2020/2021 werden die Arbeitsgemeinschaften unter Einhaltung der Hygienevorschriften stattfinden. Eine Vermischung der Jahrgänge wird vermieden. Die Leiter*innen der AGs haben die Teilnhmer*innen dementsprechend in Gruppen aufgeteilt.