Arbeitsgemeinschaften

Allgemeines

Über den Pflichtunterricht hinaus werden in diesem Schuljahr wieder Arbeitsgemeinschaften an beiden Schulstandorten angeboten. Die Teilnahme daran ist freiwillig und muss zu Schuljahresbeginn angemeldet werden. Eine Meldung verpflichtet zum regelmäßigen Besuch. Ein Fehlen muss schriftlich entschuldigt werden.