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Regelung bei Schnee

Der "Glatteiserlass" regelt folgendes:

Bei witterungsbedingt extrem schlechten Straßenverhältnissen bestimmen grundsätzlich die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Bei einem Fehlen entstehen den Kindern keine schulischen Nachteile (u.a. werden keine neuen Lerngebiete behandelt oder Klassenarbeiten geschrieben).

Weiterhin ist zu beachten:

Bei schwierigen Straßenverhältnissen können sich die Abfahrtszeiten der Schulbusse verzögern. Eine Wartezeit an der Haltestelle von mindestens 15 Minuten ist zumutbar. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind an solchen Tagen nach einer gewissen Wartezeit wieder nach Hause gehen kann bzw. bei Verwandten/ Freunden unterkommt.

Bei plötzlichem Einsetzen extremer Witterung...

Bei plötzlichem Einsetzen extremer Witterung im Laufe des Vormittags haben wir uns auf folgendes Verfahren geeinigt: Sollte die extreme Witterung im Laufe des Vormittags einsetzen und ein Rücktransport der Schüler/innen zu Schulende gefährdet sein, kann Ihr Kind von Ihnen vorzeitig abgeholt werden. Die Klassenleitung wird in solchen Fällen einen Rundruf starten. Sorgen Sie an solchen Tagen für Erreichbarkeit.

Wenn am Morgen kein Bustransport erfolgt, fahren in der Regel auch nach Schulende keine Busse. Sollten Sie also Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, muss es dann auch nach Unterrichtsende wieder abgeholt werden. Für den Tag, an dem kein Bustransport stattfindet, ist keine schriftliche Entschuldigung notwendig.