Schulbuchausleihe |
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Rückgabe der Schulbücher 22/23
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Bücherrücknahme aus dem Schuljahr 2023/24 |
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Die neue Schulbuchliste 2024/25
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buecherliste-2024-25-klasse-1.pdf buecherliste-2024-25-klasse-2.pdf buecherliste-2024-25-klasse-3.pdf buecherliste-2024-25-klasse-4.pdf |
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Wichtige Downloads zur Schulbuchausleihe
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anmeldeformular.pdf |
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Grundsätzliches
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Das Schulbuch-Ausleihsystem umfasst alle Schulbücher und Arbeitshefte, aber nicht die Schreibhefte. Das Gesamtpaket (Schulbücher, Arbeitshefte, Lektüre) liegt zu Beginn des Schuljahres in der jeweiligen Klasse für den teilnehmenden Schüler bereit. Die Arbeitshefte werden von den Kindern beschrieben und verbleiben wie auch die Lektüre in Ihrem Besitz. |
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Rückgabe
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Die nicht bearbeitbaren Schulbücher können dreimal ausgeliehen werden und müssen in der Woche vor Schuljahresende (Montag, Dienstag, Mittwoch zu vorgegebenen Zeiten) in der Schule abgegeben werden. |
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Umgang mit ausgeliehenen Büchern
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Jedes Buch ist durch einen Strichcode dem Schüler zugeordnet. |
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Schulwechsel oder Verlust eines Buches
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Wenn Ihr Kind vor Schuljahresende die Grundschule Nohfelden verlässt, geben Sie bitte alle Schulbücher und Arbeitshefte in der Schule ab. Geht ein Buch im Laufe eines Schuljahres verloren oder wird es unbrauchbar, besorgen Sie bitte ein neues Exemplar und geben Sie es wegen der Inventarisierung in der Schule ab. |
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Anmeldung und Zahlungsmodalitäten
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Die Teilnahme am Ausleihsystem ist freiwillig. Die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe ist verbindlich für die Dauer des Besuchs an der Grundschule. Die jährliche Abmeldung von der Teilnahme für das jeweils kommende Schuljahr ist bis zum 30. April möglich. Hierfür bitte das vom Schulträger bereitgestellte Abmeldeformular benutzen. |
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Antrag auf Freistellung
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Bei Bedarf kann ein Antrag auf Gewährung der Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts nach dem Schülerförderungsgesetz beim Amt für Ausbildungsförderung in St. Wendel gestellt werden. Den Bewilligungsbescheid geben Sie bitte umgehend in der Grundschule Nohfelden ab. Das Duplikat ist für Ihre Unterlagen bestimmt. |
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Schüler mit besonderem Förderbedarf
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Die Eltern der Integrationsschüler (Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt ist) sind von der Zahlung des Leihentgelts befreit. Eine Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung ist also nicht notwendig. |
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Sonstiges
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Eltern, die nicht an der Ausleihe teilnehmen, besorgen die Schulbücher auf eigene Kosten. |
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Fragen?
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Die Schulsekretärin Frau Molter und die Schulleitung Herr Morbe (06852-802395) stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. |
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