Demokratie und Mitbestimmung
Geändertes Schulmitbestimmungsgesetz in Kraft seit 01.08.22
Altersgerechte Mitbestimmung wird in der Grundschule zur Regel. Neu ist, dass Schülersprecher*innen bereits in der Grundschule gewählt werden, um Grundschüler*innen Mitbestimmung und gelebte Demokratie in der Schule nahe zu bringen. Sie sollen von der Schulleitung zu schülerrelevanten Themen gehört werden.
Ab Klassenstufe 1 kann es künftig Klassenräte geben, ab Klassenstufe 3 sind sie künftig verbindlich. Klassenräte treffen sich in regelmäßige Abständen
Im Klassenrat beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder einer Unterrichtsgruppe über selbstgewählte Themen, wie zum Beispiel über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse oder Unterrichtsgruppe und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten. Die Moderation liegt orientiert am Entwicklungsstand der Schüler*innen in Schüler*innenhand.