Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird es ab dem 20.03.22 bundesweit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geben. Gleichzeitig ist eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, noch bis zum 2. April verlängert werden können. Uns wurde in einem Schreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 18.03.22 mitgeteilt, dass der saarländische Ministerrat aufgrund der derzeitigen Dynamik im Infektionsgeschehen beschlossen hat, diese Übergangsregel zu nutzen und unsere aktuell in den Schulen geltenden Maßnahmen im Wesentlichen zunächst bis Anfang April beizubehalten.

Das heißt:
Die Maskentragepflicht (außer Sport- und Musikunterricht sowie im Freien) bleibt noch bestehen.

Die regelmäßigen dreimaligen Testungen pro Woche werden noch fortgeführt.

3G-Nachweis für schulfremde Personen in der Schule gilt noch weiterhin.

Umgang mit Erkältungs- oder Krankheitssymptomen gilt noch wie bisher. 

Regelmäßiges Lüften wird bis dahin fortgeführt.

Änderung:
Die bisherige Verpflichtung von in der Schule tätigen, ungeimpften und nicht genesenen Personen, täglich einen Testnachweis vorlegen zu müssen, besteht ab sofort nicht mehr. Diese Personen müssen ab 20. März 2022 an den dreimal wöchentlich in der Schule stattfindenden Testungen teilnehmen bzw. ersatzweise ein für den Tag der Testung in der Schule gültiges Testzertifikat einer Testeinrichtung vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Morbe
Schulleiter
Grundschule der Gemeinde Nohfelden
Kirchstraße 6a
66625 Nohfelden
Tel.: 06852-802395
Fax.: 06852-802396